Kann Schaeuble vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
April 18th, 2007
Diese frage stellte ich mir heute, angesichts der bekanntgewordenen Äßerungen in einem Stern-Interview:
"Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."
Prompt wurde diese Frage bei Telepolis erörtert. Im Artkel der Tagesschau gibt es weitere Bedenkenträger.
Tags: Politik, SicherheitEntry Filed under: IT und Wissenschaft
1 Comment Add your own
1. ck | April 19th, 2007 at 06:46
Naja, 10.000 Unschuldige laufen lassen anstatt einen Schuldigen zu erwischen wäre wohl ein realisitischerer Vergleich in Anbetracht der Tatsache, wie viele Menschen in Deutschland über einen Internetanschluss verfügen und somit potentielles Opfer eines “Bundestrojaners” werden könnten.
Leave a Comment
Some HTML allowed:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback this post | Subscribe to the comments via RSS Feed